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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (Stand 08/16)

Anwendungsbereich

  1. Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Geschäftsvorgänge der wagro Tabakwaren Philipp Wagner Nachfolger H. Wagner GmbH & Co. KG (folgend „wagro“ genannt) mit Kunden.
  2. Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen richten sich ausschließlich an gewerbliche Kunden sowie Unternehmer gemäß § 14 BGB, Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen.
  3. Verträge mit uns kommen nur unter Einbeziehung unserer Geschäftsbedingungen zustande. Unsere Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir haben diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltslos ausführen.

Angebote, Preise und Rechnungen

  1. Unsere Angebote sind bis Vertragsabschluss freibleibend und unverbindlich. Die Bestellung der Ware durch den Kunden gilt als verbindliches Vertragsangebot. Die Annahme des Vertragsangebotes durch uns kann entweder schriftlich durch Auftragsbestätigung oder durch Auslieferung der Ware an den Kunden erfolgen.
  2. Es handelt sich bei unseren Preisen um Nettopreise. Die gesetzliche Mehrwertsteuer wird am Tag der Rechnungserstellung in der Rechnung ausgewiesen. Des Weiteren sind Aufschläge, Vergütungen oder ähnliches ebenfalls Rechnungsbestandteile.
  3. Die Abgabepreise richten sich nach der gültigen Preisliste zum Zeitpunkt der jeweiligen einzelnen Bestellung. Die jeweils aktuelle Preisliste kann dem Kunden auf Anfrage unverzüglich postalisch, per Telefax oder per E-Mail zur Verfügung gestellt werden. Unsere Preise gemäß jeweils gültiger Preisliste enthalten bereits einen pauschalen Abzug von 3 % Skonto
  4. Kunden und wagro verpflichten sich beidseitig sicherzustellen, dass Rechnungen und Gutschriften den jeweiligen gesetzlichen und (umsatz-)steuerlichen Anforderungen entsprechen.
  5. Kunden verpflichten sich, die für Rechnungen und Gutschriften relevanten Daten, laufend, unverzüglich und vollständig bereitzustellen bzw. Änderungen dieser zu melden. Kunden sind verpflichtet, Rechnungen und Gutschriften zu prüfen und Mängel unverzüglich wagro mitzuteilen.

Lieferung und Versand

  1. Lieferungen erfolgen frei Haus, insofern ein Mindestbestellwert von 750,00€ Netto bei einer Bestellung pro Verkaufsstelle erreicht wird. Für ausschließliche Süßwaren- und Getränkelieferungen gilt ein Mindestbestellwert in Höhe von 250,00 €. Sollten die oben genannten Mindestbestellwerte nicht erreicht werden, so berechnen wir pauschal einen Kostenaufschlag von 25,00€ je Lieferung.
  2. Wir behalten uns die Wahl der Transportart vor.
  3. Transport- und Lagerhilfsmittel (wie z.B. Rollbehälter, Verpackungskisten etc.) sind unveräußerliches Eigentum der Firma wagro und sind in einem mangelfreien Zustand bei der nächsten Belieferung zurückzugeben. Für an den Kunden übergebene Hilfsmittel kann ein Pfand erhoben werden, welches nach Rückgabe gutgeschrieben wird. Bei Verlust oder Beschädigung des Hilfsmittels ist der Käufer zur Zahlung des Wiederbeschaffungswertes, abzüglich eines evtl. zuvor entrichteten Pfandes, verpflichtet.
  4. Werden Lieferungen auf Verlangen unseres Kunden an ihn durch einen Fremdlogistiker (Paketdienst o.ä.) versandt, so geht mit der Übergabe an den Fremdlogistiker, spätestens mit Verlassen des Lagers, die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf unseren Kunden über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Transportkosten trägt.

Zahlungsbedingungen

  1. Die Zahlung von Rechnungen ist, insofern nichts anderes vereinbart, sofort fällig.
  2. Akzeptierte Zahlungsarten sind SEPA-Überweisung und SEPA-(Firmen-) Lastschriftmandat, sowie alle sonstigen bargeldlosen Zahlungsarten.
  3. Sofern und soweit zwischen wagro und dem Kunden ausdrücklich eine Barzahlung vereinbart werden sollte, so hat der Kunde eine Unkostenpauschale für den Bargeldverkehr in Höhe von EUR 25,00 pro Lieferung zu entrichten.
  4. Sollten wagro und der Kunde als Zahlungsart eine Abbuchung gemäß SEPA- Lastschriftverfahren vereinbart haben, so erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass die Vorankündigung der Abbuchung (SEPA Pre-notification) mindestens einen Tag vor Fälligkeit als Bestandteil der Rechnung erfolgt. Der ausgewiesene Rechnungsbetrag kann ggf. geringer ausfallen (z.B. durch Artikelkürzungen o.ä.) Der Kunde ist grundsätzlich mit der Versendung von elektronischen Rechnungen einverstanden.

Zahlungsverzug

  1. Sofern und soweit der Kunde mit einer Zahlung in Verzug geraten sein sollte, so sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz sowie eine Verzugspauschale in Höhe von EUR 40,00 gemäß § 288 Abs. 5 BGB zu verlangen. Wir behalten uns die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens vor. Im Falle der durch den Kunden verschuldeten Nichteinlösung von Schecks oder Lastschriften behalten wir uns vor, den Ersatz der uns dadurch jeweils entstehenden Bankkosten zu verlangen.
  2. Wir behalten uns eine Absicherung unseres Kredit-Risikos vor. In diesem Falle nehmen wir unter Berücksichtigung der Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes eine Übermittlung der erforderlichen personenbezogenen Daten des Kunden an den Kreditversicherer vor.

Zurückbehaltungs- und Aufrechnungsverbot

  1. Dem Kunden steht das Recht zur Aufrechnung nur dann zu, wenn seine Gegenforderungen rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder im Rechtsstreit entscheidungsreif sind.
  2. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist unser Kunde nur insoweit berechtigt, als sein Gegenanspruch auf demselben Einzelbestellauftrag beruht oder unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder in einem Rechtsstreit entscheidungsreif ist.

Gewährleistung und Haftung

  1. Die Gewährleistungsrechte des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Die Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln beträgt ein Jahr, gerechnet ab Gefahrübergang.
  2. Soweit ein von uns zu vertretender Mangel der Kaufsache vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder einer Ersatzlieferung berechtigt. Im Fall der Mangelbeseitigung sind wir verpflichtet, alle zum Zwecke der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde. Sofern die Nacherfüllung fehlschlägt, ist der Kunde berechtigt, eine entsprechende Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) zu verlangen.
  3. Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Kunden – gleich aus welchem Rechtsgrunde – ausgeschlossen. Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind; insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden.
  4. Sofern die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht, haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen. Sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen, ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt; im Übrigen ist sie ausgeschlossen. Von einer „wesentlichen“ Vertragspflicht i. S. d. AGB ist immer dann auszugehen, wenn wir solche Pflichten schuldhaft verletzen, auf deren ordnungsgemäßer Erfüllung der Kunde vertraut und auch vertrauen darf, weil sie den Vertrag prägen.
  5. Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in vorstehenden Absätzen (1) bis (4) vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Hiervon unberührt bleibt die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
  6. Die Annahme von Warenretouren auf Wunsch des Kunden (Kulanzrückführungen), die nicht auf Gewährleistungsansprüchen des Kunden, insbesondere bei Vorliegen von Mängeln oder einem mindestens grob fahrlässigen Verschulden von uns beruhen, liegt im Ermessen von uns. Wir behalten uns vor, dem Kunden die durch die jeweilige Kulanzrückführung entstehenden Kosten zu berechnen. Die Retoure von angebrochenen Verkaufseinheiten, nicht mehr verkehrsfähiger Ware, Hygieneartikeln oder Produkten mit zu geringer Restlaufzeit ist grundsätzlich ausgeschlossen.

Eigentumsvorbehalt und Sicherung

  1. Bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus dem jeweiligen Einzelbestellauftrag und einer laufenden Geschäftsbeziehung sowie bis zur eventuellen Einlösung von Schecks und Lastschriften (gesicherte Forderungen) behalten wir uns das Eigentum an den verkauften Waren vor.
  2. Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet werden.
  3. Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgange weiter zu verkaufen; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen, die aus der Weiterveräußerung erwachsen, zur Sicherheit ab. Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 10 %, werden wir auf Verlangen des Kunden Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben.
  4. Wird nach Abschluss des Vertrages erkennbar (etwa durch Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens), dass unser Anspruch auf den Kaufpreis durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird, so sind wir nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und - gegebenenfalls nach Fristsetzung - zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt (§ 321 BGB).

Datenverarbeitung und Datenspeicherung

  1. Personenbezogene Daten des Kunden, wie insbesondere Name, Anschrift, Lieferadresse, Kontaktdaten, werden durch uns zum Zwecke des Vertragsabschlusses, der Vertragsdurchführung und - abwicklung unter Berücksichtigung der Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes erhoben, gespeichert und verarbeitet. Wir behalten uns das Recht vor, Daten, soweit für die Vertragserfüllung respektive Vertragsabwicklung erforderlich, Dritten (z.B. Warenkreditversicherern) gemäß den Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes zu übermitteln. Eine Übermittlung der Daten an Dritte zu Werbezwecken erfolgt nicht.
  2. Aufgrund unserer gesetzlichen Verpflichtung insbesondere aus dem Geldwäschegesetz (GWG) erfassen wir bei bestimmten Geschäftsvorfällen zur Identifikation einer Person oder eines Unternehmens (personenbezogene) Daten. Wir sind verpflichtet, die erhobenen Daten für eine Zeit von mindestens 5 Jahren zu speichern. Die Daten werden ausschließlich den jeweils zuständigen Behörden auf Anforderung zur Verfügung gestellt. Nach Ablauf der Aufbewahrungspflicht werden die Daten gelöscht.
  3. Wir behalten uns vor, eine Bonitätsprüfung vor jeweiligem Vertragsabschluss sowie in begründeten Fällen (z.B. Zahlungsverzug des Kunden) vorzunehmen.

Recht- und Gerichtsstand

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  2. Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche sich zwischen den Parteien aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist unser Sitz in Duisburg, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist; wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Gerichtsstand zu verklagen. Bei Scheckklagen gilt darüber hinaus der gesetzliche Gerichtsstand. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.

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